Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Nachhaltige Energiesysteme (NES) sind im Antrag geregelt unter 2.10 Zugangsvoraussetzungen geregelt.
Für den Masterstudiengang NES gelten grundsätzlich die Regelungen gemäß § 4 und § 11 FHG. Der Zugang zum Masterstudium ist mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder Diplomstudium eines technischen, ingeniuerswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereichs bzw. mit dem Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS möglich, wobei 150 ECTS an einer tertiären Einrichtung absolviert worden sein müssen. Das facheinschlägige technische Grundstudium bzw. das gleichwertige Studium sollte dabei zumindest folgende Bereiche umfassen:
Für den Masterstudiengang NES gelten grundsätzlich die Regelungen gemäß § 4 und § 11 FHG. Der Zugang zum Masterstudium ist mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder Diplomstudium eines technischen, ingeniuerswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereichs bzw. mit dem Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS möglich, wobei 150 ECTS an einer tertiären Einrichtung absolviert worden sein müssen. Das facheinschlägige technische Grundstudium bzw. das gleichwertige Studium sollte dabei zumindest folgende Bereiche umfassen:
Es ist nicht vorgesehen, für Studierende unterschiedlicher Zugangsgruppen im Rahmen des Studienplans niveauausgleichende Pflichtmodule festzulegen. Ebenfalls sind keine generellen Anerkennungen für Studierende unterschiedlicher fachlicher Zugangsgruppen vorgesehen. Es gilt die generelle lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung gemäß der Prüfungsordnung der FH Vorarlberg, veröffentlicht auf der Homepage der FH Vorarlberg (Studium). Fehlende Kenntnisse können ggf. durch den Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs nachgeholt werden. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen von gleichwertigen Bachelorabschlüssen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.
Bewerber:innen haben im Zuge des Aufnahmeverfahrens, spätestens zu Beginn des Studiums, den Nachweis über Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf Level B2 nach CEFR zu erbringen. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen von gleichwertigen Bachelorabschlüssen und die Anerkennung von Sprachnachweisen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.
Für folgende Bachelorstudiengänge im Bereich Technik der FH Vorarlberg gelten diese Zugangsvoraussetzungen aufgrund der im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen als erfüllt:
AV MSc Nachhaltige Energiesysteme - Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
- Elektrotechnik - Dual
- Mechatronik
- Umwelt und Technik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Bewerber:innen haben im Zuge des Aufnahmeverfahrens, spätestens zu Beginn des Studiums, den Nachweis über Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf Level B2 nach CEFR zu erbringen. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen von gleichwertigen Bachelorabschlüssen und die Anerkennung von Sprachnachweisen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.
Für folgende Bachelorstudiengänge im Bereich Technik der FH Vorarlberg gelten diese Zugangsvoraussetzungen aufgrund der im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen als erfüllt:
AV MSc Nachhaltige Energiesysteme - Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
- Elektrotechnik - Dual
- Mechatronik
- Umwelt und Technik
- Wirtschaftsingenieurwesen