Schreiben im Studium
Urheberrecht
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Zum Urheberrecht gibt es im Wesentlichen zwei Berührungspunkte in der Lehre: Einerseits kann die Übernahme fremder Inhalte im Rahmen der lehrenden Tätigkeit Urheberrechte berühren, andererseits können Lehrende im Zuge ihrer Tätigkeit selbst zu Urheber*innen werden. Die Rechtsabteilung bietet eine Kurzinformation zum Urheberrecht in der Lehre.
Der Begriff Darstellungen umfasst sowohl Tabellen, Abbildungen, Grafiken als auch Bilder (Fotos, Zeichnungen, Gemälde). Für fremde Darstellungen sind vorab die Rechte zu klären oder es sollten offen lizenzierte genutzt werden, welche beispielsweise auf den folgenden Plattformen angeboten werden. Zur Sicherheit sollten jedoch auch auf diesen vor der Nutzung die bei jeder Darstellung angeführten Rechte geprüft werden:
_https://www.pexels.com/de-de/
_https://pixabay.com/de/
_https://www.freepik.com
Für Normen gelten strenge Urheberrechtsbestimmungen, welche im Pdf Rechtssicherer Umgang mit Standards und Regelwerken der Austrian Standards grob dargelegt sind. Auf Nachfrage der FHV-Rechtsabteilung präzisierte die Austrian Standards diese Hinweise:
Das Zitieren von ÖNORMEN (ÖNORM EN ISO, ÖVE/ÖNORM EN etc.) ist im Rahmen von studentischen Arbeiten erlaubt, wenn ...
... die Studierenden legalen Zugang zur Norm haben.
... aus der studentischen Arbeit keine kommerzielle Verwertung (z.B. entgeltliche Publikation) entsteht.
... die auszugsweise Wiedergabe 10% des Normenumfangs nicht überschreitet.