Schreiben im Studium

Entscheidungen und Rechtssätze

Verweise auf Entscheidungen und Rechtssätze

Entscheidungen und Rechtssätze österreichischer Gerichte/Tribunale

Mehrere Entscheidungen werden durch einen Strichpunkt getrennt, dabei sind jeweils die höheren Instanzen zuerst zu zitieren. Grundsätzlich ist beim Zitieren von Entscheidungen Folgendes anzuführen:

  • entscheidendes Gericht bzw. Tribunal
  • Datum oder Fundstelle (wird eine Fundstelle angeführt, entfällt das Datum)
  • Aktenzeichen oder Geschäftszahl (diese werden durch ein Komma vom Datum getrennt, jedoch kein Komma zwischen Aktenzeichen/Geschäftszahl und Fundstelle)

OGH 17.09.2013, 7 Ob 55/13 h
VfGH 28.06.2012, 2009/15/0069
VwGH 22.07.2015, 2011/13/0104
OGH 1 Ob 169/07 w EvBl 2008/40

Wenn nicht auf eine Entscheidung, sondern auf einen konkreten Rechtssatz Bezug genommen wird, ist anzuführen:
  • RIS-Justiz Rechtssatznummer

RIS-Justiz RS0044262

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichts (EuG), des Gerichts für den öffentlichen Dienst (EuGöD) und des Generalanwalts

Anzuführen sind:
  • Gericht bzw GA (EuGH, EuG EuGöD, GA)
  • Veröffentlichungsdatum
  • Aktenzeichen (Aktenzeichen wird durch ein Komma vom Datum getrennt)
  • Parteien (die Parteien werden durch ein Komma vom Aktenzeichen getrennt, Parteien kursiv anführen, durch Schrägstrich getrennt)

EuGH 11.06.2009, C-529/07, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG/Franz Hauswirth GmbH;
EuG 16.09.2013, T-381/10, Sanitec Europe Oy/Kommission;

Beim Folgezitat sind anzuführen:
  • Gericht bzw GA (EuGH, EuG EuGöD, GA)
  • Veröffentlichungsdatum,
  • Aktenzeichen (Aktenzeichen wird durch ein Komma vom Datum getrennt)
Parteien und allfällige Fundstellen entfallen.

EuGH 11.06.2009, C-529/07
EuG 16.09.2013, T-381/10

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)

Anzuführen sind:
  • EGMR
  • Datum
  • Beschwerdenummer (ohne vorangestellte Nr.; durch Komma vom Datum getrennt)
  • Parteien (durch Komma von Beschwerdenummer getrennt, gegnerische Parteien durch Schrägstrich getrennt, kursiv)

EGMR 23.04.2015, 38.030/12, Khan/Deutschland

Wenn es sich um eine Entscheidung der Großen Kammer (GK) handelt, ist diese zwischen Datum und Beschwerdenummer anzuführen und durch ein Komma zu trennen.

EGMR 23.04.2015 (GK), 29.369/10, Morice/Frankreich