Schreiben im Studium
Entscheidungen und Rechtssätze
Verweise auf Entscheidungen und Rechtssätze
Entscheidungen und Rechtssätze österreichischer Gerichte/Tribunale
Mehrere Entscheidungen werden durch einen Strichpunkt getrennt, dabei sind jeweils die höheren Instanzen zuerst zu zitieren. Grundsätzlich ist beim Zitieren von Entscheidungen Folgendes anzuführen:
- entscheidendes Gericht bzw. Tribunal
- Datum oder Fundstelle (wird eine Fundstelle angeführt, entfällt das Datum)
- Aktenzeichen oder Geschäftszahl (diese werden durch ein Komma vom Datum getrennt, jedoch kein Komma zwischen Aktenzeichen/Geschäftszahl und Fundstelle)
OGH 17.09.2013, 7 Ob 55/13 h
VfGH 28.06.2012, 2009/15/0069
VwGH 22.07.2015, 2011/13/0104
OGH 1 Ob 169/07 w EvBl 2008/40
- RIS-Justiz Rechtssatznummer
RIS-Justiz RS0044262
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichts (EuG), des Gerichts für den öffentlichen Dienst (EuGöD) und des Generalanwalts
- Gericht bzw GA (EuGH, EuG EuGöD, GA)
- Veröffentlichungsdatum
- Aktenzeichen (Aktenzeichen wird durch ein Komma vom Datum getrennt)
- Parteien (die Parteien werden durch ein Komma vom Aktenzeichen getrennt, Parteien kursiv anführen, durch Schrägstrich getrennt)
EuGH 11.06.2009, C-529/07, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG/Franz Hauswirth GmbH;
EuG 16.09.2013, T-381/10, Sanitec Europe Oy/Kommission;
- Gericht bzw GA (EuGH, EuG EuGöD, GA)
- Veröffentlichungsdatum,
- Aktenzeichen (Aktenzeichen wird durch ein Komma vom Datum getrennt)
EuGH 11.06.2009, C-529/07
EuG 16.09.2013, T-381/10
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)
- EGMR
- Datum
- Beschwerdenummer (ohne vorangestellte Nr.; durch Komma vom Datum getrennt)
- Parteien (durch Komma von Beschwerdenummer getrennt, gegnerische Parteien durch Schrägstrich getrennt, kursiv)
EGMR 23.04.2015, 38.030/12, Khan/Deutschland
Wenn es sich um eine Entscheidung der Großen Kammer (GK) handelt, ist diese zwischen Datum und Beschwerdenummer anzuführen und durch ein Komma zu trennen.
EGMR 23.04.2015 (GK), 29.369/10, Morice/Frankreich