Schreiben im Studium
Einzelne Paragraphen/Artikel
Verweise auf einzelne Gesetzesparagraphen/bestimmte Artikel
In österreichischen Gesetzen
Paragraphen ist das Zeichen „§“ voranzustellen, bei mehreren Paragraphen, die hintereinander angeführt werden wird „§§“ verwendet. Artikel wird abgekürzt mit „Art“, Absatz mit „Abs“, Ziffern mit „Z“ und Buchstaben mit „lit“. Alle Abkürzungen werden ohne Punkt verwendet.
Anzuführen sind:
- § bzw. Art
- Absatz (Abs)
- Ziffer (Z)
- Buchstabe (lit)
- Gesetz in abgekürzter Form
§ 21b Abs 2 Z 5 lit b BPGG
§ 922, 932 ABGB
Beim Zitieren von Paragraphen oder Artikeln verschiedener Rechtsvorschriften wird jeweils vor jeder Norm das Paragraphenzeichen verwendet bzw die Abkürzung „Art“ angeführt.
§ 1295 ABGB; § 1 EKHG
Art 10 B-VG
Werden zwei aufeinander folgende Paragraphen zitiert, kann der erste angeführt werden und dahinter ein „f“ (folgende) gesetzt werden. Werden mehrere auf einander folgende Paragraphen zitiert, wird dahinter „ff“ (fortfolgende) angeführt.
§ 1295f, § 1295ff
In Richtlinien/Verordnungen der Europäischen Union
- Artikel (Art) Absatz (Abs) Ziffer (Z) Buchstabe (lit)
- Richtlinie (RL)
- Jahr/Nummer/[EWG, EG, EU]
Art 283 Abs 1 lit c RL 2006/112/EG
- Artikel (Art) Absatz (Abs) Ziffer (Z) Buchstabe (lit)
- Verordnung (VO)
- Jahr/Nummer/([EWG, EG, EU])
Art 23 Abs 2 lit a VO (EG) 1/2003