Schreiben im Studium
Grundlagen
Grundlagen für das Verweisen auf Rechtsvorschriften
In einigen Sonderfällen, wie etwa bei Verweisen auf Rechtsvorschriften, antike Literatur oder die Bibel, wird üblicherweise nach Kapiteln und Paragraphen und nicht nach Seitenangaben belegt. Die komplexe Struktur innerhalb von Rechtsvorschriften macht die exakte Angabe der Fundstelle und der jeweiligen Gliederungsebene (Artikel, Paragraph, Absatz, Unterabsatz, Satz, Halbsatz, Nummer, Ziffer, Buchstabe) unabdingbar. Zitierte Rechtsvorschriften gelten immer in der derzeit geltenden Fassung. Wird auf eine frühere Fassung Bezug genommen, so ist dies explizit anzugeben.
Zitierte Rechtsvorschriften werden nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen, sie werden zumeist im Fließtext -ergänzt durch einen Fußnoteneintrag- offengelegt. Alle relevanten Angaben sind anzuführen, sodass die zitierte Vorschrift eindeutig auffindbar und damit das Zitat nachvollziehbar ist. Ab etwa drei Rechtsvorschriften sollten sie darüber hinaus im Quellenverzeichnis oder einem eigenen Rechtsvorschriftenverzeichnis angeführt werden. Im Unterschied dazu ist andere Literatur mit Rechtsbezug dem bibliographischen Typ entsprechend zu belegen. D.h., dass beispielsweise kommentierte Gesetzesausgaben mit Autor*innenangaben als Autor*innenwerke zu belegen sind. Auch sollten Rechtsvorschriften und vergleichbares amtliches Schrifttum nach der amtlichen Originalquelle und nicht nach Sekundärquellen, wie z. B. dem Kodex des österreichischen Rechts, belegt werden.
Das Bundeskanzleramt stellt über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge, Entscheidungen der Gerichte bzw. Tribunale u. Ä. zum Download zur Verfügung. Das Portal EUR-Lex bietet Zugang zum deutschsprachigen EU-Recht und den Erledigungen des Gerichtshofs der EU. Letztere sind genauso direkt auf der Homepage des Gerichtshofs der EU zu finden. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind über dessen Fundstellenverzeichnis abrufbar.
Die nachstehend angeführten Zitierregeln wurden anhand der Neuen Zitierregeln (NZR) [1]und der Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR) [2][3]zusammengestellt. Aufgrund des Umstands, dass an der FH Vorarlberg keine rechtswissenschaftlichen Studiengänge durchgeführt werden, beschränken sich diese Zitierregeln auf die wichtigsten Fälle. [4] Weitere Informationen finden Sie in den oben genannten Werken (siehe Fußnoten 1 und 2).
Zitierte Rechtsvorschriften werden nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen, sie werden zumeist im Fließtext -ergänzt durch einen Fußnoteneintrag- offengelegt. Alle relevanten Angaben sind anzuführen, sodass die zitierte Vorschrift eindeutig auffindbar und damit das Zitat nachvollziehbar ist. Ab etwa drei Rechtsvorschriften sollten sie darüber hinaus im Quellenverzeichnis oder einem eigenen Rechtsvorschriftenverzeichnis angeführt werden. Im Unterschied dazu ist andere Literatur mit Rechtsbezug dem bibliographischen Typ entsprechend zu belegen. D.h., dass beispielsweise kommentierte Gesetzesausgaben mit Autor*innenangaben als Autor*innenwerke zu belegen sind. Auch sollten Rechtsvorschriften und vergleichbares amtliches Schrifttum nach der amtlichen Originalquelle und nicht nach Sekundärquellen, wie z. B. dem Kodex des österreichischen Rechts, belegt werden.
Das Bundeskanzleramt stellt über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge, Entscheidungen der Gerichte bzw. Tribunale u. Ä. zum Download zur Verfügung. Das Portal EUR-Lex bietet Zugang zum deutschsprachigen EU-Recht und den Erledigungen des Gerichtshofs der EU. Letztere sind genauso direkt auf der Homepage des Gerichtshofs der EU zu finden. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind über dessen Fundstellenverzeichnis abrufbar.
Die nachstehend angeführten Zitierregeln wurden anhand der Neuen Zitierregeln (NZR) [1]und der Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR) [2][3]zusammengestellt. Aufgrund des Umstands, dass an der FH Vorarlberg keine rechtswissenschaftlichen Studiengänge durchgeführt werden, beschränken sich diese Zitierregeln auf die wichtigsten Fälle. [4] Weitere Informationen finden Sie in den oben genannten Werken (siehe Fußnoten 1 und 2).
[1] Jahnel, Dietmar; Sramek, Jan (2012): NZR. Neue Zitierregeln. Basiswissen Typographie und Verlagswesen. Wien: Jan Sramek Verlag.
[2] Dax, Peter; Hopf, Gerhard (Hrsg.) (2012): Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR). 7. Aufl. Wien: Manz.
[3] Dax, Peter; Hopf, Gerhard; Maier, Elisabeth (2019): Abkürzungs- und Zitierregeln AZR. 8. Aufl. Wien: Manz.
[4] Ich danke Edna Fitz, Stabstelle Recht der FH Vorarlberg, für die Erarbeitung dieses Teilkapitels.